Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Vertragsinhalt

1.1 Die Vodafone D2 GmbH („Vodafone“; Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf, Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf, Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 24644) erbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist unter www.bildmobil.de abrufbar.

1.2 Vodafone behält sich vor, die Leistungs- und Produktbeschreibung zu ändern, wenn die Änderung
– wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich wird,

– die Interoperabilität der Netze sicher stellt oder

– einer einheitlich erfolgenden Anpassung an den technischen Fortschritt dient, soweit sich daraus keine Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Dienste ergeben oder ein alternativer Dienst zur Verfügung steht, der eine vergleichbare Leistung beinhaltet.
Vodafone wird dem Kunden derartige Änderungen mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich ankündigen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis in-nerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung weist Vodafone den Kunden auf sein Kündi-gungsrecht hin.

1.3 Vodafone kann die Basis und Nutzungsentgelte
– bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes sowie

– bei Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltungen und für Dienste anderer Anbieter, zu denen Vodafone Zugang gewährt, zum Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Änderung anpassen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht entsteht.

1.4 Vodafone ist ferner berechtigt, die Entgelte für Zusatzleistungen – insbesondere für Verbindungen zu Sonderrufnummern – zu ändern. Vodafone wird den Kunden vor Wirksamwerden über die Preisänderung schriftlich informieren.

2. Leistungsumfang

2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungsbe-schreibung erbrachten Dienstleistungen können den Einsatz be-stimmter Endgeräte voraussetzen. Bei Telekommunikationsdienst-leistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geographischen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab.

2.2 Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der Vodafone-Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördliche Anordnung sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von Vodafone oder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Vodafone-Netzes erforderlich sind. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Darüber hinaus ist Vodafone berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb erforderlich ist. Vodafone wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Störungen baldmöglichst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Dauert eine von Vodafone zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt.

2.3 Für Festnetz/DSL-Anschlüsse stellt Vodafone eine Anschlussleitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die hausinterne Verkabelung von diesem Übergabepunkt bis zur Telefonabschlusseinheit (TAE) in seinen Räumen einschließlich einer solchen TAE für die Dauer der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.

3. Vergütung

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Bei Verbindungen zu Diensteangeboten, insbesondere Mehrwertdiensten Dritter über einen Vodafone-Festnetzanschluss enthält der Preis sowohl das Entgelt für den Diensteanbieter als auch das Entgelt für die Vodafone-Verbindung. Vodafone ist be-rechtigt, Entgelte für Verbindungen zu Diensteangeboten Dritter geltend zu machen, zu denen Vodafone die Verbindung herstellt.

3.2 Der Kunde ist auch verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenfestnetzanschlusses durch Dritte entstanden sind, es sei denn, er weist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone-SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist.

3.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben.

3.4 Die Rechnungsbeträge sind spätestens zehn Tage nach Zugang auf das angegebene Konto zu zahlen.

3.5 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte in Verzug, ist Vodafone im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls zur Sperre des Anschlusses berechtigt. Eine Sperre erfolgt zunächst nur hinsichtlich abgehender Verbindungen und erst nach Vorankündigung.

3.6 Der Einzug von Rechnungsbeträgen im Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen. Vodafone ist berechtigt, im Fall der Nichtteil-nahme am Lastschriftverfahren sowie im Fall von Rücklastschriften ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben.

3.7 Gegen Forderungen von Vodafone kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus diesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen.

4. Vertragsdauer, Kündigung

4.1 Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone-Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Kündigungen haben in Schriftform zu erfolgen.

4.2 Prepaid-Verträge können von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für die Kündigung reicht die Textform.

4.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Haftung von Vodafone

5.1 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikations-diensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 12.500 Euro je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.

5.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Vodafone unbegrenzt. Für Sachschäden und für Vermögensschäden, die nicht unter Ziff. 7.1 fallen, haftet Vodafone unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Vodafone nur bei schuldhafter Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über-haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500 €.

5.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehen.

6. Pflichten und Haftung des Kunden

6.1 Der Kunde informiert Vodafone unverzüglich über jede Änderung seiner bei Vodafone hinterlegten Daten.

6.2 Der Kunde legt bei Vertragsschluss ein Kundenkennwort fest. Zusätzlich kann der Kunde eine PIN als Voraussetzung für den Zugang zu Diensten beantragen, die erst ab einem bestimmten Mindestalter genutzt werden dürfen. Der Kunde stellt sicher, dass das Kundenkennwort nicht an Minderjährige und die zusätzliche PIN nicht an Personen unterhalb des jeweiligen Mindestalters weitergegeben wird und für diese nicht zugänglich ist.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Vodafone-Karte sowie ihm mitgeteilte oder von ihm eingerichtete PIN und Kennwörter vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Soweit die ihm von Vodafone übergebene Vodafone-Karte durch eine PIN vor unbefugter Einbuchung in das Netz geschützt ist, wird er die SIM-Karte und die PIN getrennt aufbewahren und die Karte durch das Erfordernis einer PIN-Eingabe vor unbefugter Drittnutzung schützen.

6.4 Zur Nutzung von Festnetz- und DSL-Leistungen von Vodafone obliegt dem Kunden die Beschaffung der erforderlichen Endgeräte (z.B. DSL-Router). Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um eine unbefugte Drittnutzung der Endeinreichtungen (insbesondere Fremdnutzung von WLAN-Routern) auszuschließen.

6.5 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
- das Vodafone-Netz und andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;

- keine Schadsoftware, unzulässige Werbung, Kettenbriefe oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen;

- keine Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen;

- Dienstleistungen nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines);

- die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen;

- leitungsvermittelte Telekommunikationsdienstleistungen nur zum Aufbau manuell über das Endgerät hergestellter Verbindungen zu nutzen;

- keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen;

- die Leistung nicht ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit Vodafone für den automatisierten Datenaustausch zwischen Endgeräten (machine-to-machine) einzusetzen.

6.6 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 6.5 ist Vodafone berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber Vodafone auf Schadenersatz, und Vodafone ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.

7. Vertragsübernahme / Weitergabe an Dritte

7.1 Der Kunde darf die Vodafone–Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Vodafone D2 an Dritte entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile weitergeben, insbesondere weiterverkaufen.

7.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Zu-stimmung von Vodafone auf Dritte übertragen.

7.3 Als Dritte im Sinne der Ziff. 7.1 und 7.2 gelten auch verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. Aktiengesetz.

8. Schlichtung

Der Kunde kann im Streit mit Vodafone darüber, ob Vodafone eine in den §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat, bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.

9. Datenverwendung

9.1 Vodafone beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrund-lagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bun-desdatenschutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z. B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses und die übermittelte Datenmenge. Vodafone ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, insbesondere für die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung.

9.2 Vodafone nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Vodafone im Rahmen der Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E-Mailadresse des Kunden versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Vodafone jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.

9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, kann er zwischen vollständiger und um die letzten drei Ziffern gekürzter Zielrufnummerndarstellung wählen. Der Einzelverbindungsnachweis muss vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speicherung und Mitteilung der Verkehrsdaten zu informieren, sowie - sofern einschlägig den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeiter vertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.

10. Rufnummernunterdrückung

Der Vodafone Anschluss bietet die Möglichkeit, die Rufnummern-anzeige bei dem angerufenen Teilnehmer ständig oder fallweise zu unterdrücken, sofern das Endgerät dieses Leistungsmerkmal unter-stützt Die Rufnummernunterdrückung ist bei Verbindungen mit der Vodafone-Kundenbetreuung inaktiv.

11. Datenaustausch mit Auskunfteien

11.1 Vodafone ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug), der infoscore Consumer Data GmbH sowie der SCHUFA Holding AG (SCHUFA) zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten bei der infoscore Consumer Data GmbH oder bei der SCHUFA aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält Vodafone hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Vodafone, eines Vertragspartners der infoscore Consumer Data GmbH oder der SCHUFA erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Bei Firmenkunden tauscht Vodafone mit weiteren Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten nach diesen Grundsätzen aus.

11.2 Der Kunde erhält auf Wunsch die Anschriften der jeweiligen Unternehmen sowie ein Merkblatt über die infoscore Consumer Data GmbH und die SCHUFA.

12. Telefonbucheintrag

Auf Wunsch des Kunden veranlasst Vodafone die Aufnahme von dessen Rufnummer(n), Name, Anschrift und zusätzlichen Angaben in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse (Standard: Elektronische Verzeichnisse). Vodafone darf die Daten Dritten zum Zwecke der Herstellung und Veröffentlichung von Teilnehmerverzeichnissen und zur Bereitstellung von Auskunftsdiensten zur Verfügung stellen. Der Kunde kann durch eine Erklärung gegenüber Vodafone den Umfang der Eintragung jederzeit erweitern oder einschränken oder der Veröffentlichung für die Zukunft widersprechen.

Wichtige Hinweise zum Notruf:
13. Einschränkung Notrufverfügbarkeit bei Festnetzanschlüssen

Das Absetzen von Notrufen über 110 und 112 ist bei einem Stromausfall nicht möglich. Eine Veränderung der bei Auslieferung des Vodafone-Sprache/Internet Modems durch Vodafone vorgenommenen Konfiguration oder die Verwendung eines anderen Gerätes kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Ein mit einem SIP-fähigen Endgerät von einem anderen Standort als dem im Auftrag benannten Standort des Vodafone-Anschlusses abgesetzter Notruf wird an die Leitzentrale dieses bei der Beauftragung benannten Standorts des Vodafone-Anschlusses, nicht an die Leitzentrale des aktuellen Kunden-Standorts übermittelt. Die standardmäßige Trennung der Internet-Verbindung (alle 24 Stunden) kann zu einer Unterbrechung von bis zu 30 Sekunden führen. Ein Absetzen von Notrufen ist in diesem Zeitraum nicht möglich und es kann zu Gesprächabbrüchen kommen.



Stand: Mai 2010


 

 

Bezahlung auch per Lastschrift oder Überweisung möglich.

  1 0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz der DTAG, aus dt. Mobilfunknetzen max. 0,42 €/Min.

  2 Gilt für nationale Standard-Inlandsgespräche und Standard-SMS, gilt nicht für Sonderrufnummern, Premiumdienste und Roaming. Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Der SMS-Preis gilt jeweils für 160 Zeichen. Preise gelten bei Nutzung der BILDmobil SIM-Karte, Kaufpreis einmalig 9,95 € (unverbindl. Preisempfehlung) mit SIM-Lock-freien Dual-/Triband-Endgeräten.

  3 Gültig innerhalb des BILD Mobilportals unter wap.bild.de und nur im Inland und bei Nutzung mit geeigneten Endgeräten, mit geeigneten Browsern (z. B. nicht geeignet für Opera Mini) sowie mit entsprechender Endgeräteeinstellung, ausgenommen kostenpflichtige Mehrwertdienste. Bei falscher Konfiguration können Kosten auch für das Surfen im BILD Mobilportal entstehen.

  4 Das Startguthaben ist nur gültig für Mobilfunkdienstleistungen der Vodafone D2 GmbH wie bspw. Telefonie oder SMS- und MMS-Versand. Das Guthaben kann nicht für Leistungen Dritter (z.B. Klingeltöne, Wallpaper und Logos von Drittanbietern) verwendet werden. BILDmobil SIM-Karte: Kaufpreis einmalig 9,95 € (unverbindl. Preisempfehlung), nutzbar mit SIM-Lock-freien Dual-/Triband-Endgeräten.

  6 60/60-Taktung: Jede angefangene Gesprächsminute wird unabhängig von ihrer tatsächlichen Dauer stets voll abgerechnet. Sonderrufnummern, Premiumdienste und Roaming werden in 60/1-Takung abgerechnet: Die erste angefangene Gesprächsminute wird unabhängig von ihrer tatsächlichen Dauer stets voll abgerechnet, danach sekundengenau.

  7 Voraussetzung ist die Nutzung der SMS-Kurzmitteilungszentrale +491722270333 , welche bereits auf Ihrer BILDmobil SIM-Karte voreingestellt ist. Der Preis gilt jeweils für 160 Zeichen.

  8 Aktionszeitraum bis zum 30.6.2012. Gutschrift der Freiminuten für den Werber spätestens 4 Wochen nachdem der geworbene BILDmobil-Kunde die SIM-Karte aktiviert hat, Gültigkeit der Freiminuten 12 Monate. Freiminuten gelten für innerdt. Gespräche, nicht für Sonderrufnummern, Premiumdienste oder Roaming. Bei gebuchter BILDmobil-Flatrate werden Freiminuten auch für Anrufe ins dt. Festnetz und zu BILDmobil verwendet. Maximal 20 Werbungen pro Kunde möglich.

  9 MMS-fähiges Endgerät ist für den Versand und Empfang erforderlich. Größe der MMS (0-300 KB) abhängig vom jeweiligen Endgerät. Bei Versand an sonstige Endgeräte erhält der Empfänger einen Link per SMS, unter dem er die Nachricht im Internet einsehen kann. Bei Sound- und Video-MMS muss der/das empfangende Computer/Endgerät das Sound- bzw. Videoformat des versendenden Handys unterstützen. Der Versand und Empfang von MMS im Ausland ist nicht möglich.

10 Nutzungsvoraussetzung ist ein mindestens GPRS-fähiges Endgerät. Nutzung von UMTS nur mit UMTS- fähigem Endgerät und entsprechender UMTS-Netzabdeckung möglich. Die Nutzung von GPRS/UMTS im Ausland ist nicht möglich. Kostenlose Nutzung des BILD Mobilportals unter wap.bild.de gilt für paketvermittelte ab- und eingehende GPRS-/UMTS-Datenverbindungen und die Nutzung von GPRS/UMTS mit der Endgeräteeinstellung auf APN access.vodafone.de Durch den Erwerb von Mehrwertdiensten innerhalb und außerhalb des BILD Mobilportals können Kosten anfallen. Kosten in Höhe von 0,35€/MB sind gültig für paketvermittelte ab- und eingehende GPRS-/UMTS-Datenverbindungen bei der Nutzung von Standard-Internet-Diensten (Surfen im WAP, Web, Versenden/Empfangen elektronischer Post) außerhalb des BILD Mobilportals über die Endgeräteeinstellung auf den APN access.vodafone.de. Die Nutzung des Handsets als Modem mit angeschlossenem Laptop ist nicht möglich. Die Abrechnung der Datenverbindungen erfolgt in 10-KB Schritten, mindestens 0,01€ je GPRS/UMTS-Datenverbindung. Verbrauchtes Volumen wird am Ende jeder GPRS /UMTS-Verbindung, mindestens einmal stündlich auf den nächsten vollen Datenblock gerundet.

SMS-Paket 15

11 Gilt bei Buchung des BILDmobil SMS Paket 15: Mindestlaufzeit 30 Tage, die Option verlängert sich jeweils automatisch um weitere 30 Tage, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Paketpreis für die Option 0,99 €/30 Tage (Paketpreis wird jeweils zu Beginn der jeweiligen Abrechnungszeitraums von 30 Tagen vom Kundenkonto abgebucht, bei fehlendem Guthaben wird die Option gekündigt). Paket beinhaltet 15 Inklusiv-SMS/30 Tage für nat. Standard-SMS, die jeweils innerhalb von jew. 30 Tagen ab Bereitstellung aufzubrauchen sind. Nicht verbrauchte Inklusivleistungen verfallen. Inklusiv-SMS des BILDmobil SMS Paket 15 werden vorrangig vor Inklusiv-SMS der BILDmobil Flatrate abgerechnet. Rechnerischer Preis gilt bei vollständiger Ausschöpfung der Option. Jeweils nur ein SMS Paket 15 pro BILDmobil Vertrag buchbar.

BILDmobil Handy Surf-Flatrate

13 Tarifoption buchbar zu einem bestehenden BILDmobil Prepaid-Vertrag, Mindestlaufzeit 30 Tage. Bei Buchung der Option im Rahmen der Aktivierung der SIM-Karte (online-Aktivierung od. Aktivierung per BILDmobil Kundenbetreuung) wird die Option die ersten 30 Tage nicht berechnet. Der Preis für die „BILDmobil Handy Surf Flat" ist immer im Voraus zu Beginn der jeweiligen Laufzeit fällig und wird vom Kundenkonto abgebucht. Die BILDmobil-Flatrate wird automatisch gekündigt, wenn zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht genügend Guthaben auf Ihrem Guthabenkonto vorhanden ist. Das Inklusivvolumen gilt für ankommenden und abgehenden paketvermittelten Datenverkehr innerhalb des nat. Mobilfunknetzes über den APN access.vodafone.de. Bis zu einem genutzten Datenvolumen von 500 MB pro Abrechnungszeitraum steht eine Bandbreite von max. 7,2 Mbit/s Downstream zur Verfügung, danach max. 64 kbit/s. Nutzung der Option nur mit internetfähigen Handy zulässig. Die Nutzung mit einem Computer, einem an das Handy angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer ist ausgeschlossen. Die Nutzung von Voice over IP, Instant Messaging und Peer-to-Peer-Kommunikation ist ebenfalls nicht gestattet.

BILDmobil Handy Surf-Flatrate (Neukunden)

14 Mindestlaufzeit der Option 30 Tage (Paketpreis je 30 Tage 9,99 €). Die BILDmobil-Handy Surf Flat wird automatisch gekündigt, wenn zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht genügend Guthaben auf Ihrem Guthabenkonto vorhanden ist. Keine weitere Berechnung von ankommendem und abgehendem paketvermitteltem Datenverkehr innerhalb des nat. Mobilfunknetzes über den APN access.vodafone.de. Bis zu einem genutzten Datenvolumen von 500 MB pro Abrechnungszeitraum steht eine Bandbreite von max. 7,2 Mbit/s Downstream zur Verfügung, danach max. 64 kbit/s. Nutzung der Option nur mit internetfähigen Handy zulässig. Die Nutzung mit einem Computer, einem an das Handy angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer ist ausgeschlossen. Die Nutzung von Voice over IP, Instant Messaging und Peer-to-Peer-Kommunikation ist ebenfalls nicht gestattet.

Gespräche von Deutschland ins Ausland

15 Gilt für Standardgespräche aus dem dt. Vodafone-Netz in Festnetze (0,09 €/Min) und Mobilfunknetze (0,29 €/Min) der Europäischen Union und Nordamerikas. Eine Länderauflistung finden Sie in der Preisliste. Gilt nicht für Sonderrufnummern, Premiumdienste und Roaming. Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Preise gelten bei Nutzung der BILDmobil SIM-Karte, Kaufpreis einmalig 9,95 € (unverbindl. Preisempfehlung) mit SIM-Lock-freien Dual-/Triband-Endgeräten.

BILDmobil Festnetz-Flatrate

16 Buchung der Tarifoption nur mit bestehendem BILDmobil-Prepaidvertrag. Die Mindestlaufzeit für die BILDmobil-Flatrate beträgt 30 Tage. Sie verlängert sich automatisch um weitere 30 Tage, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Bei Zahlung per Guthabenkonto wird die BILDmobil-Flatrate automatisch gekündigt, wenn zum Zeitpunkt der Verlängerung nicht genügend Guthaben auf Ihrem Guthabenkonto vorhanden ist. Das kostenfreie Telefonieren gilt für innerdeutsche Mobilfunkgespräche ins deutsche Festnetz ohne Mehrwert- und Sonderrufummern (z.B. 0137er, 0180er, 0900er, 116er oder 118er Rufnummern) sowie ohne Konferenzschaltungen sowie Rufumleitungen.

BILDmobil Community-Flatrate

17 Buchung der Tarifoption nur mit bestehendem BILDmobil-Prepaidvertrag. Die Mindestlaufzeit für die BILDmobil-Flatrate beträgt 30 Tage. Sie verlängert sich automatisch um weitere 30 Tage, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Bei Zahlung per Guthabenkonto wird die BILDmobil-Flatrate automatisch gekündigt, wenn zum Zeitpunkt der Verlängerung nicht genügend Guthaben auf Ihrem Guthabenkonto vorhanden ist. Der Versand kostenloser SMS hat ausschließlich Gültigkeit für innerdeutsche SMS zu anderen Kunden im BILDmobil Prepaid-Tarif. Das kostenfreie Telefonieren gilt für innerdeutsche Mobilfunkgespräche zu anderen Kunden im BILDmobil Prepaid-Tarif.

18 Es wird empfohlen, nach Absendung der Kündigung zunächst die Kündigungsbestätigung abzuwarten und dann die Bestellung des Startersets vorzunehmen.

   * Die Mitnahme Ihrer Rufnummer (Portierung) zur Nutzung mit BILDmobil ist nach Beendigung des Vertrages beim bisherigen Anbieter möglich. BILDmobil erhebt für die Portierung zu BILDmobil kein Entgelt, es können jedoch Kosten vom bisherigen Anbieter geltend gemacht werden. Die Portierung kann nur erfolgen wenn die Kundendaten beim alten Anbieter identisch sind mit den bei BILDmobil hinterlegten. Die Rufnummernmitnahme erfolgt, wenn der bisherige Anbieter die Rufnummer für die Portierung freigegeben hat und sobald eine neue BILDmobil Karte freigeschaltet und diese an Sie versandt wird. In diesem Falle werden Ihrem Kundenkonto 25 Euro Extra-Startguthaben gutgeschrieben.